- Treuhandeigentum
- mдоверительная собственность; имущество, вверенное попечению
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Treuhandeigentum — Treuhand|eigentum, das Eigentum des Treuhänders, das vom Treugeber stammt und ihm anvertraut wurde. Das Treuhandeigentum ist Volleigentum des Treuhänders, jedoch im Innenverhältnis zum Treugeber durch die getroffene Abrede beschränkt.… … Universal-Lexikon
Alt-Hohenschönhausen — Ortsteil von Berlin … Deutsch Wikipedia
Baumschulenweg — Ortsteil von Berlin … Deutsch Wikipedia
Berlin-Alt-Hohenschönhausen — Alt Hohenschönhausen Ortsteil von Berlin … Deutsch Wikipedia
Berlin-Baumschulenweg — Baumschulenweg Ortsteil von Berlin … Deutsch Wikipedia
Dreigliederung — Die Dreigliederung des sozialen Organismus – oder die Soziale Dreigliederung – ist ein Leitbild für die gesellschaftliche Entwicklung, das nach dem Ersten Weltkrieg in den Jahren 1917–1920 von Rudolf Steiner entwickelt wurde. Inhaltsverzeichnis 1 … Deutsch Wikipedia
Soziale Dreigliederung — Die Dreigliederung des sozialen Organismus – oder die Soziale Dreigliederung – ist ein Leitbild für die gesellschaftliche Entwicklung, das in den Jahren 1917–1922 von Rudolf Steiner entwickelt wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 1.1… … Deutsch Wikipedia
Wertrecht — ist im deutschen Bankwesen die Bezeichnung für den vollkommen „stückelosen“ unverbrieften Effektenverkehr, bei dem keine Wertpapierurkunden verwaltet werden und auch auf die Ausstellung von Globalurkunden verzichtet wird. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Eigentum — Besitz; Hab und Gut; Vermögen; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Ei|gen|tum [ ai̮gn̩tu:m], das; s, e: etwas, was jmdm. gehört: persönliches Eigentum; das Grundstück ist sein Eigentum. Syn … Universal-Lexikon
Treuhand — Treu|hand 〈f.; ; unz.〉 1. 〈i. w. S.〉 Verwaltung fremden Eigentums im eigenen Namen, aber zum Nutzen des Eigentümers; Sy Treuhandschaft 2. 〈i. e. S.; in der BRD 1990 1994〉 staatl. Einrichtung, die für die Überführung der staatseigenen Betriebe der … Universal-Lexikon